Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Sie können die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Alumeco Service GmbH herunterladen, in dem Sie dem Link auf der rechten Seite folgen. Außerdem können Sie den Inhalt der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Alumeco Service GmbH nachstehend finden:
1. Umfang
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Liefer-bedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Lieferungen von Produkten ("Produkte") von Alumeco ApS oder seinen verbundenen Unternehmen ("Verkäufer") an alle Kunden ("Käufer"), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die von Alumeco ApS direkt oder indirekt durch Beteiligung oder Stimmrechte kontrolliert werden.
1.2 Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen, die in der Bestellung des Käufers oder dergleichen aufgeführt sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1.3 Die Annahme von Produkten, die versandt oder geliefert werden, durch den Käufer oder die Annahme von Produkten durch den Käufer gilt als Annahme dieser Bedingungen.
2. Produktinformationen
2.1 Alle Produktinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Gewichtsmaße, Qualität, technische und andere Daten, die aus Katalogen, Beschreibungen, Prospekten, Anzeigen usw. stammen, und unabhängig davon, ob die Informationen schriftlich, mündlich, elektronisch, online oder per Download gegeben werden, sind nur informativen Charakters und nur insoweit verbindlich, wie der Verkäufer in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Spezifische Anforderungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.
3. Preise und Bestellung
3.1 Die Preise für Produkte verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Gebühren. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise für nicht gelieferte Produkte im Falle von Wechselkursänderungen, Materialerhöhungen, Preiserhöhungen von Sub-unternehmern, Änderungen von Zöllen, Änderungen von Arbeitseinkommen, staatlichen Eingriffen oder ähnlichen Situationen, in denen der Verkäufer nur begrenzte oder gar keine Einflussmöglichkeiten hat, anzupassen.
3.2 Legt der Verkäufer ein schriftliches Angebot ohne Angabe einer bestimmten Annahmefrist vor, erlischt das Angebot, wenn die Annahme nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Angebotsabgabe bei dem Verkäufer eingegangen ist ("Annahmefrist").
3.3 Der Käufer darf ein Angebot nicht an Dritte weitergeben.
4. Auftragsbestätigung/Annahme des Ange-bots
4.1 Eine Bestellung gemäß dieser Bedingungen gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Produkten. Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer gilt erst dann, wenn der Käufer die schriftliche oder elektronische Annahme der Bestellung durch den Verkäufer in Form einer Auftragsbestätigung erhalten hat. Eine verbindliche Vereinbarung mit dem Verkäufer gilt erst dann, wenn der Verkäufer vom Käufer die schriftliche und übereinstimmende Annahme eines Angebots des Verkäufers innerhalb der Annahmefrist erhalten hat.
4.2 Widerspricht der Käufer dem Inhalt der Auftragsbestätigung, so ist dieser Widerspruch schriftlich zu erheben und innerhalb von 48 Stunden ab dem Tag der Abgabe der Auftrags-bestätigung bei dem Verkäufer einzureichen.
5. Qualität
5.1 Es obliegt dem Käufer sicherzustellen, dass die technischen Daten und das Material insgesamt den Bedürfnissen des Käufers entspricht, da der Verkäufer nicht dafür verantwortlich ist, dass Produkte dem vom Käufer beabsichtigten Zweck entsprechen.
5.2 Soweit es für ein bestimmtes Produkt eine europäische ("EN") Norm gibt, müssen die Produkte des Verkäufers dieser Norm entsprechen.
5.3 Zertifikate werden nur dann mitein-geschlossen, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Soweit Zertifikate enthalten sind, gilt die Garantie des Verkäufers nur für solche Angaben im Zertifikat, soweit sie sich speziell auf vom Verkäufer hergestellte Teile beziehen.
6. Menge
6.1 Für die gelieferte Gesamtmenge ist eine Marge von +/- 10 % der angegebenen Menge vorgesehen.
6.2 Jede Kalkulation zu Gewicht, Stück oder Länge erfolgt in Übereinstimmung mit den Industrie-standards.
7. Zahlung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlung erfolgt gemäß den des Verkäufers in der Auftragsbestätigung fest-gelegten Zahlungsbedingungen. Wurden diese Zahlungsbedingungen nicht angegeben, erfolgt die Zahlung im Voraus.
7.2 Zinsen werden ab Fälligkeitsdatum mit dem nach geltendem Recht höchstzulässigen Satz berechnet.
7.3 Im Falle einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, jederzeit die Zahlungsbedingungen zu ändern und/oder Lieferungen zurückzuhalten.
7.4 Jedes der mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen ist berechtigt, eigene Ansprüche gegen den Käufer mit jeglichen Ansprüchen des Käufers gegenüber eines der mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens aufzurechnen.
7.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund irgendwelcher Gegenansprüche einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
7.6 Wird eine Lieferung aufgrund von beim Käufer liegenden Umstände ausgesetzt, so hat der Käufer dergestalt Zahlungen an den Verkäufer zu leisten, als wenn die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre, sofern der Verkäufer dem Käufer nichts anderes schriftlich mitgeteilt hat.
7.7 Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen der Lieferungen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Soweit der Eigentumsvorbehalt Nach geltendem Recht zulässig ist, bleiben die Produkte Eigentum des Verkäufers, bis der volle Kaufpreis und alle angefallenen Kosten an den Verkäufer oder seinen Übernehmer bezahlt sind.
8.2 Bei Be- oder Verarbeitung der verkauften Produkte gilt der Eigentumsvorbehalt des Ver-käufers für bearbeitete oder verarbeitete Produkte in einem Umfang, der dem Wert des verkauften Produkts entspricht.
Für alle Lieferungen nach Deutschland und Österreich ersetzt die folgende (neue) Ziffer 8 vollständig den Wortlaut des (bestehenden) Abschnitts 8 "Eigentumsvorbehalt". Diese neue Ziffer 8 ist ausschließlich deutschem Recht unterstellt, unabhängig von dem sonst nach Punkt 24.2 anzuwendenden Recht.
8.1 Die Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der volle Kaufpreis an den Verkäufer oder seinen Übernehmer bezahlt ist. Im Falle einer Verletzung der Vereinbarung der Parteien durch den Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nichtzahlung, ist der Verkäufer zur Besitzübernahme an den Produkten berechtigt.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, eine geeignete Versicherung für die Produkte zu unterhalten und, soweit erforderlich, die Produkte zu warten und Instand zu halten.
8.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und im Falle, dass die Produkte mit Rechten Dritter oder anderen Belastungen belastet sind, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
8.4 Der Käufer darf Produkte unter dem in diesem Abschnitt 8 genannten Eigentumsvorbehalt nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäfts-betriebes weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer hiermit alle Forderungen aus einem solchen Weiterverkauf, unabhängig davon, ob die Produkte verarbeitet wurden oder nicht, an den Verkäufer ab. Ungeachtet des Rechts des Verkäufers, eine Direktzahlung zu verlangen, hat der Käufer das Recht, die Zahlung für die abgetretenen Forderungen zu erhalten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Verkäufer, nicht die Auszahlung der abgetretenen Forderungen zu beanspruchen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht Gegenstand eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens oder eines Zahlungsaufschubs wird.
9. Lieferung
9.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk (Incoterms 2020) an dem im Angebot des Verkäufers oder, falls anwendbar, in der Auftragsbestätigung an-gegebenen Bestimmungsort.
9.2 Der Zeitpunkt der Lieferung ist im Angebot des Verkäufers oder ggf. in der Auftrags-bestätigung angegeben.
9.3 Der Zeitraum für die Lieferung beginnt mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Verkäufers, frühestens jedoch mit dem Datum, an dem der Verkäufers Spezifikationen, ein-schließlich genehmigter Zeichnungen mit angegebenen Maßen und Abmessungen, erhalten hat. Liegen diese Spezifikationen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht vor, so beginnt der Lieferzeitraum an dem Tag, an welchem der Verkäufer diese erhält.
9.4 Eine durch bei dem Verkäufer liegenden Umständen verursachte Aussetzung der Lieferzeit um 3 (drei) Werktage gilt in jedem Fall als rechtzeitige Lieferung.
9.5 Liefert der Verkäufer nicht innerhalb eines bestimmten Liefertermins, ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 5 (fünf) Werktagen für Lager- und Standardprodukte und mindestens 20 (zwanzig) Werktagen für kundenspezifische Produkte zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der vom Käufer gesetzten Nachfrist, ist der Käufer berechtigt, schriftlich die betreffende Lieferung oder Teillieferung aufzukündigen.
9.6 Kündigt der Käufer die Lieferung oder Teillieferung für Lager- und Standardprodukte gemäß Ziffer 9.5, ist er berechtigt, eine ähnliche Lieferung von einem Dritten zu beziehen und vom Verkäufer den Ersatz der Mehrkosten zu verlangen. Die Haftung des Verkäufers zur Deckung dieser Kosten oder anderer dem Käufer entstandener Schäden darf den Rechnungswert der ursprünglichen Lieferung oder Teillieferung des Verkäufers nicht überschreiten.
Kündigt der Käufer die Lieferung oder Teillieferung von kundenspezifischen Produkten gemäß Abschnitt 9.5, ist der Käufer nicht berechtigt, einen Deckungskauf auf Kosten des Verkäufers zu tätigen und ist nicht berechtigt, vom Verkäufer Schadenersatz für einen erlittenen Verlust zu verlangen.
9.7 Liefert der Verkäufer die Produkte nicht innerhalb der in Abschnitt 9.5 genannten Frist, sind beide Parteien verpflichtet, durch gemeinschaftliches Zusammenwirken in gutem Glauben eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden, um die Lieferung zu gewährleisten.
9.8 Ist die Lieferverzögerung darauf zurück-zuführen, dass sich der Verkäufer in einer in Ziffer 16 "Höhere Gewalt" genannten Situation befindet, wird die Lieferzeit ausgesetzt, solange diese Situation andauert.
9.9 Der Verkäufer wird dem Käufer in jedem Fall eine Änderung der Lieferzeit unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verzögerung mitteilen.
10. Verpackung
10.1 Verpackungen einschließlich Paletten wer-den auf Kosten des Käufers hergestellt, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Preis enthalten sind.
10.2 Verpackungen und Paletten werden nur nach besonderer Vereinbarung zurückgegeben.
11. Stornierung und Änderungen
11.1 Eine Bestellung kann nicht storniert oder geändert werden, es sei denn, Der Verkäufer hat spätestens 10 (zehn) Werktage ab dem Datum der Auftragsbestätigung eine schriftliche Genehmigung erteilt.
11.2 Der Käufer hat den Verkäufer von allen Kosten und Verlusten freizuhalten, die durch eine solche Stornierung entstehen, wobei die Summe der Kosten und Verluste immer mindestens 10 % des vereinbarten Kaufpreises für die stornierten Produkte ohne Mehrwertsteuer betragen müssen.
12. Produktvarianten
12.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen an den vereinbarten Spezifikationen vorzunehmen, wenn dies ohne wesentliche Nachteile für den Käufer möglich ist.
13. Untersuchungs- und Rügepflicht
13.1 Nach Erhalt hat der Käufer unverzüglich eine solche Prüfung der verkauften Produkte durchzuführen, die gemäß ordnungsgemäßen Geschäfts-gepflogenheiten erforderlich ist. Wenn die Lieferung mangelhaft oder falsch ist, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
13.2 Im Falle von Transportschäden oder anderen sichtbaren Schäden sind die betreffenden Schäden durch einen Vermerk auf dem Frachtbrief bei Erhalt der Produkte zu dokumentieren.
13.3 Wird der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt auf Mängel aufmerksam, die trotz sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht festgestellt werden konnten, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich nach Feststellung der Mängel zu benachrichtigen.
13.4 Abweichend von Ziffer 13.3 hat der Käufer Mängel spätestens 6 (sechs) Monate nach Lieferung zu rügen.
13.5 Wenn der Käufer den Verkäufer nicht unverzüglich gemäß dieser Ziffer 13 benachrichtigt, ist der Käufer von der Möglichkeit der Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der betreffenden Mängel oder Unzulänglichkeiten ausgeschlossen.
14. Mängelhaftung
14.1 Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Reklamation gemäß dieser Bedingungen wird der Verkäufer den Mangel nach eigener Wahl durch Austausch oder Reparatur beheben. Diese Abhilfe ist unverzüglich zu veranlassen und innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Abhilfe wird in der Regel am Standort des defekten Produkts geleistet, mit den in dieser Ziffer 14 vorgesehenen Ausnahmen. Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Teil oder Produkt auf Anfrage dem Verkäufer zu senden, und der Käufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung und den Versand des defekten Teils oder Produkts verantwortlich. Im Falle einer Nach-erfüllung hat der Käufer keine weiteren Ansprüche aus dem fehlerhaften Produkt gegen den Verkäufer. Der Verkäufer erwirbt das Eigentum an Produkten, die ersetzt oder zurückgegeben wurden.
14.2 Der Käufer trägt zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Behebung von Mängeln, die dem Verkäufer dadurch entstehen, dass sich die fehlerhaften Produkte an einem anderen Ort als dem Lieferort befinden. Führt eine Demontage oder Montage zu einer Beeinträchtigung, die nicht nur das Produkt betrifft, so werden die Arbeiten und die damit verbundenen Kosten auf Rechnung des Käufers durchgeführt.
14.3 Im Falle einer Reklamation des Käufers, die nicht gerechtfertigt ist, sind alle Arbeiten oder Lieferungen sowie sonstige Auf-wendungen, die dem Verkäufer für Abhilfemaß-nahmen entstehen, vom Käufer zu ersetzen.
14.4 Wenn der Verkäufer seinen Nach-besserungsverpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 (zehn) Werktagen zu setzen. Soweit innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geschaffen wurde, kann der Käufer nach
eigener Wahl: 1) neue Teile/Produkte auf Kosten des Verkäufers, aber auf eigenes Risiko des Käufers bestellen, sofern der Käufer dies in angemessener und fairer Weise tut und die Kosten den Preis, den der Käufer dem Verkäufer ursprünglich für das betreffende Produkt/ Produktteil bezahlt hat, nicht überschritten wird oder 2) eine anteilige Minderung von maximal 15 % des vereinbarten Kaufpreises für das betreffende Produkt/Produktteil verlangen. Ist der Mangel so erheblich, dass dem Käufer der Nutzen aus dem Vertrag in Bezug auf das Produkt oder einen wesentlichen Teil davon erheblich entzogen wird, kann der Käufer den Vertrag gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf den Teil des Produkts schriftlich kündigen, der aufgrund des Mangels nicht wie von den Parteien beabsichtigt verwendet werden kann.
14.5 Kündigt der Käufer den Teilvertrag gemäß Ziffer 14.4, so hat der Käufer das Recht, Ersatz der Kosten zu verlangen, die dem Käufer durch einen Deckungskauf entstehen. Diese Ent-schädigung darf jedoch den ursprünglichen Preis, den der Käufer dem Verkäufer für den betreffenden Teilvertrag gezahlt hat, nicht überschreiten.
14.6 Die Haftung des Verkäufers gilt für 12 (zwölf) Monate ab dem Datum der Lieferung. Für zurückgegebene, ausgetauschte oder reparierte Teile gilt die Mängelhaftung des Verkäufers für 12 (zwölf) Monate ab dem Datum der Ersatzlieferung, des Ersatzes oder der Reparatur, höchstens jedoch für 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum.
15. Haftungsbeschränkung
15.1 Der Verkäufer haftet nur für dokumentierte direkte Schäden. Der Verkäufer haftet daher nicht für eine der folgenden Typen von Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung, die diesen Geschäfts-bedingungen unterliegt, ergeben können: 1) Verluste, die sich aus Produktions-ausfall, Ausfall von Gewinn, Umsatz, Firmenwert oder durch erwartete Einsparungen ergeben, oder 2) Verlust oder Zerstörung von Daten; oder 3) andere Folgeschäden oder indirekte Verluste, die sich aus Verzug oder Defekten der verkauften Produkte ergeben.
15.2 Die Haftung des Verkäufers für Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Fortführung eines Vertrages, auf den die hier vorliegenden Bedingungen anwendbar sind, ergeben, ist auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Verkäufer dem Käufer für den betreffenden Vertrag in Rechnung stellt.
15.3 Die Beschränkungen in Ziffer 15.1 und 15.2 gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers.
15.4 Der Verkäufer kann nicht für die Beratung des Käufers verantwortlich gemacht werden, die sie im Zusammenhang mit Zeichnungen oder der Erstellung von Projekten geleistet hat.
16. Höhere Gewalt
16.1 Die folgenden Umstände bedeuten einen Haftungsausschluss, wenn sie den Verkäufer an der Erfüllung der Vereinbarung hindern oder die Leistungserfüllung für den Verkäufer als unzumutbar beschwerlich erscheinen lassen:
Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Terrorismus, Mobilisierung oder unvorhergesehene Militäraufrufe in gleicher Größen-ordnung, Anforderung, Beschlagnahme, Devisen-beschränkungen, Aufstand und Unruhen, internationale Blockade, Mangel an Transport-möglichkeiten, allgemeine Produktunfähigkeit, Strombeschränkungen, außerordentliche Eingriffe von EU-Behörden oder anderen Behörden, öffentliche Vorschriften, Pandemien und fehlende oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern aufgrund einiger der in diesem Absatz genannten Umstände.
16.2 Die in Ziffer 16.1 genannten Umstände, die vor der Abgabe eines Angebots oder der Vereinbarung eintreten, befreien den Verkäufer nur dann von der Haftung, wenn der Einfluss eines solchen Umstandes auf die Erfüllung der Vereinbarung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht vorhersehbar war.
16.3 Wenn die in Ziffer 16.1 genannten Umstände den Käufer treffen, hat der Käufer die Kosten zu tragen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Sicherung und dem Schutz der Produkte während des Bestehens dieser Umstände entstehen.
16.4 Wird die Erfüllung des Vertrages durch die in Ziffer 16.1 genannten Umstände länger als 3 (drei) Monate verhindert, sind die Parteien berechtigt, entschädigungslos von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
16.5 Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, die andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines Umstandes gemäß Ziffer 16.1 zu informieren.
17. Produkthaftung
17.1 Der Verkäufer haftet nicht für Sachschäden, die durch das Produkt verursacht werden, nachdem es geliefert wurde und sich im Besitz des Käufers befindet. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, zu denen die Produkte des Käufers gehören. Der Verkäufer haftet für Produkte nur in dem Umfang, wie die geltenden zwingenden Produkthaftungsregelungen diese Haftung vorsehen.
17.2 Die Haftung des Verkäufers ist gemäß Ziffer 15 "Haftungsbeschränkung" beschränkt.
17.3 Der Verkäufer haftet nur gegenüber dem Geschädigten; daher kann der Käufer keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen solcher Verluste geltend machen, die im Zusammenhang mit gegen den Käufer erhobenen Produkt-haftungsansprüchen entstehen.
17.4 Wenn der Geschädigte einen Produkt-haftungsanspruch gegen den Verkäufer geltend macht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer entschädigt zu werden, soweit der Anspruch nicht auf Mängel der Produkte oder Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist.
17.5 Wenn ein Dritter gegen eine der Parteien (den Käufer oder den Verkäufer) Ansprüche aus Produkthaftung geltend macht, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.
18. Rückgabe von Produkten
18.1 Die Rückgabe von Produkten kann nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Verkäufer erfolgen.
18.2 Wurde die Rückgabe von Produkten vereinbart, vgl. Ziffer 18.1, so erfolgt eine Gut-schreibung für die zurückgegebenen Produkte, wenn sich diese in unbeschädigtem Zustand befinden und für Materialien, die hergestellt oder werkseitig verpackt sind, wenn diese Materialien in der ursprünglichen, unversehrten Verpackung vorliegen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
19. Werkzeuge
19.1 Wenn die Vereinbarung mit dem Verkäufer die Zahlung für die Herstellung von Werkzeugen in einem Produktionsbetrieb vorsieht, erhält der Käufer nur ein Nutzungs-recht an diesem Werkzeug, erwirbt aber keine Eigentumsrechte an dem Werkzeug und fordert keine Besitzübertragung des Werkzeugs vom Werk. Diese Werkzeuge sind mindestens 36 (sechsunddreißig) Monate nach der letzten Produktion aufzubewahren, danach können sie auf Wunsch des Verkäufers ohne Vorankündigung vernichtet werden.
20. Verbot des Weiterverkaufs und der Verwendung für bestimmte Zwecke
20.1 Der Käufer garantiert, dass die Produkte des Verkäufers nicht für Zwecke verwendet oder weiterverkauft werden, die in Verbindung mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder mit Raketen, die solche Waffen tragen können, stehen.
20.2 Der Käufer garantiert, dass die Produkte des Verkäufers nicht an Einzelpersonen, Unter-nehmen oder andere Organisationen verkauft werden, wenn der Käufer davon Kenntnis hat oder den Verdacht hat, dass sie in irgendeiner Art mit terroristischen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit Drogen stehen.
20.3 Die Produkte des Verkäufers können Exportkontrollvorschriften und daher Beschrän-kungen für Verkäufe in Länder oder an solche Kunden unterliegen, für die ein Export-/Importverbot gilt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Einschränkungen beim Weiterverkauf der Produkte des Verkäufers an diese Länder oder Kunden einzuhalten.
20.4 Der Käufer darf die Produkte des Verkäufers nicht weiterverkaufen, wenn Zweifel oder der Verdacht bestehen, dass die Produkte für Zwecke verwendet werden können, die gegen die oben genannten Bestimmungen verstoßen.
20.5 Erlangt der Käufer Kenntnis davon oder hat er den Verdacht, dass gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen wurde, hat er des Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren.
20.6 Der Käufer hat den Verkäufer vollständig von allen Ansprüchen jeglicher Art gegen den Verkäufer freizuhalten, die durch die Nicht-einhaltung dieser Ziffer 20.1 - 20.5 durch den Käufer verursacht werden.
21. Sanktionen
21.1 Der Käufer verpflichtet sich und garantiert, alle geltenden Sanktionen, einschließlich Import-/Exportbeschränkungen und Exportkontroll-gesetze und -vorschriften der USA, der EU oder der UNO sowie anderer Nationen und Staaten einzuhalten, sofern diese nicht im Widerspruch zu US-, EU- oder dänischem Recht stehen.
21.2 Der Käufer garantiert, dass weder der Käufer selbst, noch seine Gesellschafter, noch eine der Tochtergesellschaften des Käufers, ein Mitglied der Geschäftsleitung des Käufers oder andere Mitarbeiter des Käufers gegen die von den Vereinigten Staaten, der EU oder den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen verstoßen oder wegen Verstoßes hiergegen gegen sie ermittelt wird und dass er nicht von einer Person oder Einrichtung, die solchen Sanktionen unterliegt, kontrolliert werden und nicht in ihrem Namen handeln.
21.3 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Produkte an den Käufer zu verkaufen, zu liefern oder zu übertragen, wenn dies aufgrund von Sanktionen der USA, des Vereinigten Königreichs, der EU oder der UN verboten ist.
21.4 Der Käufer hat den Verkäufer vollständig von allen Ansprüchen jeglicher Art gegen den Verkäufer freizuhalten, die durch die Nicht-einhaltung dieser Ziffern 21.1 und 21.2 durch den Käufer verursacht werden.
22. Datenschutzerklärung
22.1 Dem Verkäufer verbundene Unternehmen und Subunternehmer sind berechtigt, personen-bezogene Daten der Ansprechpartner des Käufers, einschließlich Name und Kontaktdaten, zu verarbeiten und zu speichern. Der Zweck der Verarbeitung dieser Informationen durch den Verkäufer ist es, die Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer z.B. hinsichtlich Management von Kunden-beziehungen und Zahlungsverkehr erfüllen zu können.
22.2 Der Verkäufer wird ausreichende vertragliche und technische Maßnahmen ergreifen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährlei-sten. Der Verkäufer speichert personenbezogene Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
22.3 Die Allgemeine Datenschutzverordnung sieht eine Reihe von Rechten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verkäufers oder bei den Ansprechpartnern des Verkäufer.
23. Teilunwirksamkeit
23.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt oder beeinträchtigt.
24. Streitigkeiten
24.1 Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sollen bestrebt sein, bei allen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten eine einvernehmliche Lösung zu erlangen.
24.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag und den damit verbundenen Umständen werden nach den Vorschriften entschieden, die in dem Land, in welchem der Verkäufer seinen Sitz hat, Anwendung finden.
24.3 Streitigkeiten werden ausschließlich vor dänischen Gerichten und dem Gericht des zuständigen Gerichtsstandes entschieden, in dessen Bereich der Geschäftssitz des Verkäufers sich befindet, oder aber vor dem Gericht, das der Verkäufer z.B. aufgrund der Bearbeitungszeit für beide Parteien für am vorteilhaftesten erachtet.
Version 2022-11